1. Abschluss des Vertrages
a. Zwischen dem Gast und dem HOTEL CAROLINENHOF kommt ein Vertrag nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen zustande, sofern das/die Zimmer oder sonstige/n Leistungen bestellt und vom HOTEL CAROLINENHOF bestätigt wurde/n.
b. Wird für die Reservierung oder Leistungen eine Anzahlung oder Vorauszahlung erbeten und wird diese nicht fristgerecht innerhalb der vereinbarten Frist gezahlt, so ist die Reservierungsbestätigung oder Leistung gegenstandslos.
c. Der Besteller haftet für die Verbindlichkeiten.
d. Weicht die Reservierungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so wird der Inhalt der Reservierungsbestätigung Vertragsinhalt, sofern der Gast nicht unverzüglich widersprochen hat, spätestens mit der Annahme der Leistungen.
2. An- und Abreise
a. Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist das Beziehen des Zimmers ab 15.00 Uhr am Anreisetag möglich (Check-in-time). Der Check-out soll bis 11.00 Uhr am Abreisetag (Check-out-time) erfolgen.
b. Bei einer vorgesehenen Abreise nach 11:00 Uhr muss der Gast dies dem Empfang mitteilen. Sofern das HOTEL CAROLINENHOF dem zustimmt, ist bei Abreise bis 18:00 Uhr der halbe Zimmerpreis und bei Abreise nach 18:00 Uhr der volle Zimmerpreis zu zahlen.
c. Die Anreise bei reservierten Zimmern muss bis spätestens 18:00 Uhr erfolgen. Geschieht dies nicht, kann das HOTEL CAROLINENHOF über die Zimmer anderweitig verfügen. Eine abweichende Anreisezeit muss separat mit der Rezeption vereinbart werden.
Ausgenommen hiervon sind: Reservierungen, die vorausbezahlt oder eine Kreditkartennummer eines von dem Hotel akzeptierten Kreditkartenunternehmens angegeben wurde.
3. Leistungen
a. Der vertragliche Leistungsumfang des Hotels ergibt sich aus dem Prospekt oder den getroffenen Vereinbarungen.
b. Ändert sich während der Vertragsdauer der geltende Mehrwertsteuersatz, ist das HOTEL CAROLINENHOF berechtigt, die Preise dem neuen Mehrwertsteuersatz anzupassen.
c. Die Kurtaxe ist zuzüglich zum Hotelpreis zu bezahlen.
4. Zahlung
a. Vorbehaltlich gesonderter Absprachen ist das Entgelt bei Reservierungen bei Anreise fällig, andernfalls mit der Abreise des Gastes.
b. Bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als 4 Tagen kann das Hotel eine Zwischenrechnung erstellen.
c. Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann das Hotel die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung weiterer Schäden, insbesondere den Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt dem HOTEL CAROLINENHOF vorbehalten.
d. Bricht der Gast seinen Aufenthalt vorzeitig ab, so bleibt er gleichwohl zur Zahlung der restlichen Vergütung verpflichtet, es sei denn, er weist nach, dass das HOTEL CAROLINENHOF eine angemessene Weitervermietung unterlassen hat. Die entfallene Differenz zur Weitervermietung trägt der stornierende Gast.
e. Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen des Gastes ist der Sitz des Hotels. Dies gilt auch, wenn dem Gast die Zahlung kreditiert wurde.
5. Stornierungen
a. Stornierungen einer getroffenen Reservierung sind wie folgt möglich:
Die Stornierung bis 18.00 Uhr am Tag vor der Anreise ist kostenlos, für Stornierungen danach werden 80 % des Gesamtpreises berechnet. Bei Nichtanreise ohne Absage (No-Show) werden 100% des Gesamtbetrags in Rechnung gestellt. Zu Messezeiten kann bis 18.00 Uhr am 3. Tag vor der Anreise kostenlos storniert werden, für Stornierungen danach werden 100 % des Gesamtpreises berechnet.
6. Haftung
a. Der Gast haftet für die von ihm oder seinen Gästen verursachten Schäden.
b. Das Hotel haftet nicht für Geld und Wertsachen.
c. Das Parken auf dem Hotel eigenen Parkplatz ist auf eigene Gefahr.
7. Kündigung
a. Benutzt der Gast die ihm überlassenen Räume zu einem anderen als vereinbarten Zweck, so steht dem Hotel ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
b. Hat das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme, dass ein Gast bzw. Gäste den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste gefährdet bzw. gefährden, kann das Hotel das Vertragsverhältnis ebenfalls fristlos kündigen. Das Gleiche gilt für Fälle der höheren Gewalt oder inneren Unruhen.
c. Das Gleiche gilt, wenn der Gast das Zimmer anderweitig als bestimmt benutzt z.B. ein Einzelzimmer als Doppelbelegung.
8. Sonstiges
a. Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung vom Hotel und gegen Berechnung eines Zuschlages mitgebracht werden. In öffentlichen Räumen wie Frühstücksraum bzw. Aufenthaltsräumen dürfen Tiere nicht mitgenommen werden.
b. Weckaufträge, Auskünfte, Post und Warensendungen erfolgen unverbindlich. Ansprüche, gleich welcher Art hieraus, kann der Gast nicht herleiten.
c. Fundsachen (liegen gebliebene Sachen) werden auf Anfrage gegen Kostenerstattung nachgesandt. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate.
d. Bei Beförderung des Gastes durch HOTEL CAROLINENHOF ist die Haftung nach Maßgabe der Kfz-Versicherung für Personen- und Sachschäden begrenzt.
e. Das Entnehmen von Speisen und Getränken aus dem Buffetbereich ist außerhalb der Frühstückszeiten grundsätzlich ausgeschlossen.
9. Allgemeines
a. Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
b. Mündliche Vereinbarungen werden erst wirksam, wenn sie durch das HOTEL CAROLINENHOF schriftlich bestätigt worden sind.
c. Für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung, soweit gesetzlich zulässig, gilt der Sitz des Hotels als vereinbart.
d. Sollte eine der obigen Bestimmungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahe kommende gültige Regelung.